Spahn schockt die Ênquete-Komission!
Die Impfstoffe werden bis heute getestet, im Markt sozusagen.
Es war nie Ziel, dass der Impfstoff zu Infektionsschutz gegenüber Dritten kommt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19409 19. Wahlperiode
Es war nie Ziel, dass der Impfstoff zu Infektionsschutz gegenüber Dritten kommt.
https://www.youtube.com/shorts/MbeqoHUqq5w
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19409 19. Wahlperiode
Antwort der Bundesregierung 25.05.2020 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johannes Huber, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD– Drucksache 19/18763
Die Covid-19-Krise und ihre gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen für die Bundesrepublik Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller Die Covid-19-Krise hat bekanntermaßen die gesellschaftliche Ordnung sowie grundlegende freiheitliche Rechte der Bundesbürger verändert. Kinder und Jugendliche dürfen keine Kitas und Schulen mehr besuchen ...
...
2. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von einer möglichen Pandemie durch Covid-19, und auf welchen wissenschaftlich fundierten Quellen basiert diese?
Das Landesbüro der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in der Volksrepublik China wurde am 31. Dezember 2019 über eine Häufung von Patienten mit einer Pneumonie unbekannter Ursache in Wuhan, Volksrepublik China, informiert und hat diese Nachricht publik gemacht, die auch in deutschen Medien aufgegriffen wurde. Die Bundesregierung hat die sich anschließende Lageentwicklung aufmerksam verfolgt. So bestätigten am 9. Januar 2020 die chinesischen Gesundheitsbehörden den Nachweis eines neuartigen Coronavirus (2019-nCoV, aktuelle Bezeichnung SARS-CoV-2) in Verbindung mit der Häufung von Pneumonien in Wuhan. Am 11. Januar 2020 wurde von der Volksrepublik China ein erster Todesfall im Verbindung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 gemeldet. Vom 13. bis 20. Januar 2020 wurden Infektionen auch aus drei weiteren asiatischen Staaten gemeldet. Am 20. Januar 2020 vermeldete der chinesische Wissenschaftler Zhong Nanshan, der das Expertenteam der Nationalen Gesundheitskommission in Peking leitet, dass das neuartige Coronavirus von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. Am 30. Januar 2020 rief die WHO aufgrund des fortschreitenden Infektionsgeschehens mit dem neuartigen Virus die internationale Gesundheitsnotlage aus.
...
3. Wann wurde der Bundesregierung der erste Fall eines Covid-19-Patienten in Deutschland gemeldet? Am Abend des 27. Januar 2020 wurde erstmals eine bestätigte Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland der Bundesregierung berichtet.
4. Hatte der im Oktober 2019 stattgefundene „Event 201 – Pandemic Exercise“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Auswirkungen auf politische Entscheidungen der Bundesregierung, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung war an dieser Veranstaltung nicht beteiligt.
chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://dserver.bundestag.de/btd/19/194/1919409.pdf
(https://www.n-t v.de/mediathek/videos/panorama/Schulpflicht-besteht-trotz-Corona-Ausfall-ar ticle21640908.html). Zahlreiche Betriebe (https://www.roland-rechtsschut z.de/blog/karriere-beruf/im-corona-shutdown-welche-rechtlichen-regelungenund-unterstuetzung-gibt-es-fuer-unternehmen-oder-selbststaendige#%C3%B
Wende in Österreich: Impfgegner wird neuer Kanzler Lion Media 06.01.2025
RKI veröffentlicht restliche Protokolle des Coronakrisenstabes Montag, 23. Dezember 2024
Die „weitestgehend“ entschwärzten Protokolle aus dem Zeitraum Mai 2021 bis Juli 2023 mit knapp 1.600 Seiten würden wegen des öffentlichen Interesses zur Verfügung gestellt, schreibt das RKI auf seiner Webseite (Stand: 18. Dezember).
Der Blog Multipolar hatte die Freigabe nach eigenen Angaben gerichtlich erstritten.
so belegen die Dokumente beispielsweise laut RKI nicht, dass die Coronamaßnahmen doch nicht erforderlich gewesen seien: „Dass Maßnahmen gegen COVID-19 erforderlich waren, ist unstrittig“, heißt es. Auch sei das RKI nicht der Auffassung, dass die Lockdowns schwerere Konsequenzen als COVID-19 selbst gehabt hätten.
Weiter heißt es, das RKI habe keine Bedenken gegenüber der Coronaimpfung, vielmehr sei diese „unverzichtbar für die Bewältigung der Pandemie gewesen“. Die RKI-Protokolle taugten außerdem nicht dazu, ein „geheimes Wissen“ oder gar eine gezielte Täuschung zu belegen.
Mit der Funktion als Ressortforschungseinrichtung gehe man auch offen um. Entscheidend sei die Freiheit des RKI in der Wahl der Methoden und der Interpretation der Ergebnisse. „Die hier dargelegten Freiheiten in der Methodenwahl und Interpretation der Ergebnisse haben auch für das RKI jederzeit – auch während der Corona-Pandemie – uneingeschränkt gegolten.“
Auf die Frage, warum sich das RKI nicht öffentlich von COVID-Maßnahmen distanziert habe, antwortet es, es sei nicht seine Aufgaben, politische Entscheidungen öffentlich zu kommentieren. „Das RKI konzentriert sich auf Gesundheit und Infektionsschutz, darin hat es Expertise, dazu äußert es sich. Über Maßnahmen entscheidet die Politik.“ Die Politik stehe dabei in einem schwierigen Abwägungsprozess.
„Ganz allgemein gilt, dass Maßnahmen notwendig waren, um schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung, aber auch für die Wirtschaft und die Gesellschaft möglichst gering zu halten“, so das RKI.
Neben den Protokollen hat das RKI inzwischen auch einen abschließenden internen Tätigkeitsbericht zur COVID-19-Pandemie veröffentlichen.
Wer die ungeschwärzten Dokumente im Sommer über eine freie Journalistin an die Öffentlichkeit gegeben hat, ist weiter unbekannt. „Mit Bekanntwerden des Vorfalls am 23.07.2024 wurden die gebotenen Maßnahmen geprüft und eingeleitet“, erklärte das RKI auf Anfrage. Man bitte aber um Verständnis, „dass wir darüber hinaus zu diesen Fragen aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben machen können“. © ggr/aerzteblatt.de
SCHWEI)Z NZZ
Der Bund «veröffentlicht» die Impfstoffverträge – praktisch alle brisanten Teile sind geschwärzt
Zu welchen Konditionen hat die Schweiz ihre Corona-Impfstoffe beschafft? Nach langer Gegenwehr legt der Bund die Verträge offen. Vorher hat er sie jedoch grossflächig geschwärzt. Sogar die Dauer der Geheimhaltung bleibt geheim.
Fabian Schäfer, Christof Forster, Bern 04.08.2022
Wer den Toner seines Druckers schonen will, sollte keinesfalls die Dokumente ausdrucken, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch veröffentlicht hat. Es handelt sich dabei um die Beschaffungsverträge für Corona-Impfstoffe, die der Bund zwischen Juni 2020 und März 2022 mit diversen Herstellern eingegangen ist.
Fragwürdig ist der Druck der Kontrakte nicht so sehr wegen des beachtlichen Umfangs, sondern vor allem wegen der grossflächigen Schwärzungen. Teilweise hat das BAG ganze Absätze unkenntlich gemacht, teilweise sogar ganze Seiten. In einem Vertrag mit Pfizer sind unter dem Titel «Specifications» 27 Seiten hintereinander integral eingeschwärzt worden.
Wie viel hat die Schweiz ihren Hauptlieferanten Pfizer und Moderna pro Impfdosis bezahlt? Wie ist die Haftung für den Fall von Nebenwirkungen oder anderen Problemen geregelt? Wegen dieser und weiterer Fragen ist die Enthüllung der Verträge mit Spannung erwartet worden. Den Pharmafirmen schlug nicht nur in der Schweiz viel Argwohn entgegen, nachdem sie den ersehnten Impfstoff in Rekordzeit entwickelt hatten.
Rasch stand der Verdacht im Raum, sie wollten von der Notlage der Welt profitieren. 2021 wurden in mehreren Ländern Details bekannt, welche Skepsis schürten. In Albanien war die Rede von einer zehnjährigen Geheimhaltungspflicht. Anderswo hiess es, für Schadenersatzklagen müssten allein die Staaten haften, während sich die Hersteller gegen alle Eventualitäten abgesichert hätten.
Komplexe Preisgestaltung
Was gilt in der Schweiz? Das BAG wehrte sich lange gegen die Publikation der Verträge. Wichtigstes Argument: Die Pandemie sei noch nicht vorüber, die Offenlegung könnte die Beschaffung weiterer Impfstoffe erschweren oder verteuern. Anfänglich schloss sich auch der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes dieser Sichtweise an, weshalb er das BAG gewähren liess. Im Januar 2022 sah er jedoch den richtigen Zeitpunkt gekommen; er sprach sich dafür aus, die Verträge der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Am Mittwoch schliesslich hat das BAG die Unterlagen veröffentlicht. Aber nicht so, wie es sich die Journalisten und Rechtsanwälte, welche die Publikation verlangt hatten, vorgestellt haben dürften. Die interessantesten Informationen sind den Schwärzungen zum Opfer gefallen. In den Verträgen mit Moderna und Pfizer sind keinerlei Angaben zur Höhe der Preise zu finden. Involvierte erklären dies mit Verweis auf die ausserordentliche Situation. Aus den Staatsrechnungen ist indes bekannt, dass der Bund 2020 und 2021 total 830 Millionen Franken für Impfstoffe ausgegeben hat.
Branchenkenner verweisen auf die komplexe Preisgestaltung, die in den Verträgen trotz Schwärzungen ersichtlich ist. Sie lesen daraus, dass die Pandemie die Beteiligten nicht nur bei der Entwicklung und der Zulassung zu kreativen Lösungen gezwungen hat, sondern eben auch bei der Beschaffung. Immerhin musste der Bund Impfstoffe sichern, als noch völlig unklar war, ob und wann diese jemals zugelassen werden. Trotz allem ist die Geheimniskrämerei um die Preise ungewohnt, zumal angesichts der heutigen Ansprüche an die Transparenz bei staatlichen Beschaffungen.
Bund anerkennt die Unsicherheiten beim Impfstoff
Auch beim Thema Haftung kam der Schwarzstift ausgiebig zum Einsatz. Allerdings ist im Pfizer-Hauptvertrag eine Passage stehengeblieben, die erahnen lässt, wie die Fragen rund um Schadenersatz und Haftung geregelt sein dürften. Der Bund als Käufer bestätigt darin, dass ihm bewusst ist, wie schnell («rapidly») der Impfstoff angesichts der Notlage entwickelt worden ist. Er anerkennt auch, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Klarheit bezüglich Langzeiteffekten, Wirksamkeit sowie unerwünschter Wirkungen besteht.
Ist das nun so zu lesen, dass die Hersteller alle Risiken an den Bund delegiert haben? Beim BAG heisst es, bei der Covid-Impfung gälten die üblichen Haftungsregeln. Vage ist die Rede davon, dass auch eine Produktehaftpflicht des Herstellers infrage komme. Ein Branchenkenner geht davon aus, dass zumindest die Sorgfaltspflichten der Firmen auch in diesem Fall gelten – dass sie zum Beispiel für verunreinigten Impfstoff geradestehen müssten.
Hingegen wären sie angesichts der ausserordentlichen Umstände der Pandemie vermutlich im Fall von unerwünschten Nebenwirkungen auf der sicheren Seite. Hier käme nach dieser Lesart die subsidiäre Haftung des Bundes für behördlich empfohlene Impfungen zum Tragen, die bereits im Epidemiengesetz verankert ist. Letztlich aber bleibt die Frage auch nach der Publikation der Verträge weitgehend ungeklärt.
Welches Gericht würde entscheiden?
Dasselbe gilt für weitere Aspekte, wobei auch Themen geschwärzt sind, bei denen die Notwendigkeit der Geheimhaltung nicht auf Anhieb klarwird. In einem Fall darf die Öffentlichkeit nicht erfahren, welches das minimale Volumen einer einzelnen Lieferung ist. Ebenso geheim bleibt, wie viele Tage der Bund Zeit hat, um die Rechnungen zu bezahlen.
Interessieren würden zudem die geschwärzten Stellen beim Thema Steuern, die in mehreren Verträgen zu finden sind. Dasselbe gilt für die Frage, welches Gericht als exklusive Instanz für Streitigkeiten festgelegt ist. Laut früheren Medienberichten hat Pfizer in anderen Verträgen New York als einzig möglichen Gerichtsort durchgesetzt.
Sehr klar wird hingegen, welch grossen Stellenwert die Geheimhaltung hat. In ausführlichen Passagen ist minuziös geregelt, dass der Bund keinesfalls ohne Einbezug der Hersteller Einzelheiten publik machen darf. Zum Teil ist festgelegt, dass die Vorschriften über die Vertraulichkeit auch dann noch gelten, wenn die Verträge nicht mehr in Kraft sind. Wie lange diese Frist dauert, darf die Öffentlichkeit jedoch nicht erfahren; die Passage ist geschwärzt. Sicher ist nur, dass es mehrere Jahre sind.
Hersteller verlangten noch mehr Schwärzungen
In einem Vertrag wurde explizit der Fall geregelt, der nun eingetreten ist: Auch bei einem Gesuch auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes verpflichtete sich der Bund, die Hersteller möglichst rasch zu informieren und sie inhaltlich einzubeziehen. So ist es nun auch geschehen: Die Hersteller konnten beim BAG in den letzten Monaten die Schwärzung von Passagen beantragen, die «Geschäftsgeheimnisse» betreffen.
Das haben sie auch ausgiebig getan. Das Bundesamt hat nach eigenen Angaben einen Teil der verlangten Schwärzungen zurückgewiesen, weil die Begründungen unplausibel gewesen seien. In anderen Fällen mussten die Hersteller ihre Argumente stichhaltiger formulieren.
Aus Sicht des BAG kann sich das Publikum trotz den Schwärzungen «ein gutes Bild über die Inhalte und die Regelungsaspekte der Verträge machen». Das werden nicht alle so sehen. Die Personen, welche die Herausgabe der Verträge verlangt haben, können nun die einzelnen Schwärzungen vom Öffentlichkeitsbeauftragten überprüfen lassen.
SVP-Politiker Aeschi: Risiken für Steuerzahler
Keine Freude an der Schmalspur-Publikation des BAG hat der SVP-Fraktionspräsident Thomas Aeschi. «Ich will wissen, welche Risiken der Steuerzahler zu tragen hat», sagt der Politiker. Es gehe um potenziell grosse finanzielle und gesundheitliche Folgen, falls die Impfstoffe zu Schäden führten. So wie die Offenlegung heute gehandhabt werde, gehe es nicht, sagt Aeschi. Die gleichen Fragen würden sich auch künftig bei Beschaffungen stellen.
Bei der Haftung geht es laut Aeschi auch darum, ob der Bundesrat überhaupt die Kompetenz hatte, hier Ausnahmen zu machen. War er befugt, die Hersteller von der Haftung für unerwartete Nebenwirkungen zu befreien? Interessant wäre laut Aeschi auch zu erfahren, wie andere Länder verhandelt haben. Ob es ihnen zum Beispiel gelungen sei, Zusatzbedingungen wie die lokale Produktion auszuhandeln.
Völlig überraschend kommen die grosszügigen Schwärzungen nicht. Als der Nationalrat letzten Winter die vollständige Offenlegung forderte, wehrte sich Alain Berset. Damit würde zwar die Transparenz erhöht, sagte der Gesundheitsminister. Doch dies käme zu einem hohen Preis. Laufende Verhandlungen mit den Impfstoffherstellern würden dadurch erschwert. Damit wäre laut Berset die schnelle Versorgung der Schweiz mit den neusten Impfstoffen und Medikamenten gegen Covid gefährdet. Zudem würde der Ruf der Schweiz als verlässliche Verhandlungspartnerin leiden.
Berset setzte sich durch
Damit zumindest das Parlament Einblick in die Verträge erhält, hatte Berset in Aussicht gestellt, diese der Finanzdelegation und der Geschäftsprüfungsdelegation zuzustellen. Beide Kommissionen sind an die Geheimhaltung gebunden. Die Finanzdelegation hat allerdings bis heute keine Einsicht verlangt. Sie will zuerst die Administrativuntersuchung zur Beschaffung der Covid-Impfstoffe abwarten. In dieser geht es um die Frage, ob alle Impfstoffkäufe durch Kredite gedeckt und in den Verträgen Parlamentsvorbehalte eingefügt waren.
Am Schluss setzte sich Berset mit seinen Argumenten durch. Der Nationalrat stimmte zwar mit einer klaren Mehrheit aus SVP, SP und Grünen für die Offenlegung. Der Ständerat hingegen kippte die Bestimmung wieder aus dem Covid-Gesetz.
Wende in Österreich: Impfgegner wird neuer Kanzler Lion Media 06.01.2025
https://www.youtube.com/watch?v=aezbnmKCTxo
@alrunaantigrun5905vor 12 Stunden
Kickl war kein Gegner der Impfung er war gegen den gesetzlich beschlossenen Impfzwang. Er hat damit Leben gerettet, dafür ein aufrichtiges Dankeschön!
--> Der Begriff "Impfgegner" als Synonym für "unangepasst"?
Kickl war kein Gegner der Impfung er war gegen den gesetzlich beschlossenen Impfzwang. Er hat damit Leben gerettet, dafür ein aufrichtiges Dankeschön!
--> Der Begriff "Impfgegner" als Synonym für "unangepasst"?
RKI veröffentlicht restliche Protokolle des Coronakrisenstabes Montag, 23. Dezember 2024
Die „weitestgehend“ entschwärzten Protokolle aus dem Zeitraum Mai 2021 bis Juli 2023 mit knapp 1.600 Seiten würden wegen des öffentlichen Interesses zur Verfügung gestellt, schreibt das RKI auf seiner Webseite (Stand: 18. Dezember).
Der Blog Multipolar hatte die Freigabe nach eigenen Angaben gerichtlich erstritten.
so belegen die Dokumente beispielsweise laut RKI nicht, dass die Coronamaßnahmen doch nicht erforderlich gewesen seien: „Dass Maßnahmen gegen COVID-19 erforderlich waren, ist unstrittig“, heißt es. Auch sei das RKI nicht der Auffassung, dass die Lockdowns schwerere Konsequenzen als COVID-19 selbst gehabt hätten.
Weiter heißt es, das RKI habe keine Bedenken gegenüber der Coronaimpfung, vielmehr sei diese „unverzichtbar für die Bewältigung der Pandemie gewesen“. Die RKI-Protokolle taugten außerdem nicht dazu, ein „geheimes Wissen“ oder gar eine gezielte Täuschung zu belegen.
Mit der Funktion als Ressortforschungseinrichtung gehe man auch offen um. Entscheidend sei die Freiheit des RKI in der Wahl der Methoden und der Interpretation der Ergebnisse. „Die hier dargelegten Freiheiten in der Methodenwahl und Interpretation der Ergebnisse haben auch für das RKI jederzeit – auch während der Corona-Pandemie – uneingeschränkt gegolten.“
Auf die Frage, warum sich das RKI nicht öffentlich von COVID-Maßnahmen distanziert habe, antwortet es, es sei nicht seine Aufgaben, politische Entscheidungen öffentlich zu kommentieren. „Das RKI konzentriert sich auf Gesundheit und Infektionsschutz, darin hat es Expertise, dazu äußert es sich. Über Maßnahmen entscheidet die Politik.“ Die Politik stehe dabei in einem schwierigen Abwägungsprozess.
„Ganz allgemein gilt, dass Maßnahmen notwendig waren, um schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung, aber auch für die Wirtschaft und die Gesellschaft möglichst gering zu halten“, so das RKI.
Neben den Protokollen hat das RKI inzwischen auch einen abschließenden internen Tätigkeitsbericht zur COVID-19-Pandemie veröffentlichen.
Wer die ungeschwärzten Dokumente im Sommer über eine freie Journalistin an die Öffentlichkeit gegeben hat, ist weiter unbekannt. „Mit Bekanntwerden des Vorfalls am 23.07.2024 wurden die gebotenen Maßnahmen geprüft und eingeleitet“, erklärte das RKI auf Anfrage. Man bitte aber um Verständnis, „dass wir darüber hinaus zu diesen Fragen aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben machen können“. © ggr/aerzteblatt.de
Der Bund «veröffentlicht» die Impfstoffverträge – praktisch alle brisanten Teile sind geschwärzt
Zu welchen Konditionen hat die Schweiz ihre Corona-Impfstoffe beschafft? Nach langer Gegenwehr legt der Bund die Verträge offen. Vorher hat er sie jedoch grossflächig geschwärzt. Sogar die Dauer der Geheimhaltung bleibt geheim.
Fabian Schäfer, Christof Forster, Bern 04.08.2022
Wer den Toner seines Druckers schonen will, sollte keinesfalls die Dokumente ausdrucken, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch veröffentlicht hat. Es handelt sich dabei um die Beschaffungsverträge für Corona-Impfstoffe, die der Bund zwischen Juni 2020 und März 2022 mit diversen Herstellern eingegangen ist.
Fragwürdig ist der Druck der Kontrakte nicht so sehr wegen des beachtlichen Umfangs, sondern vor allem wegen der grossflächigen Schwärzungen. Teilweise hat das BAG ganze Absätze unkenntlich gemacht, teilweise sogar ganze Seiten. In einem Vertrag mit Pfizer sind unter dem Titel «Specifications» 27 Seiten hintereinander integral eingeschwärzt worden.
Wie viel hat die Schweiz ihren Hauptlieferanten Pfizer und Moderna pro Impfdosis bezahlt? Wie ist die Haftung für den Fall von Nebenwirkungen oder anderen Problemen geregelt? Wegen dieser und weiterer Fragen ist die Enthüllung der Verträge mit Spannung erwartet worden. Den Pharmafirmen schlug nicht nur in der Schweiz viel Argwohn entgegen, nachdem sie den ersehnten Impfstoff in Rekordzeit entwickelt hatten.
Rasch stand der Verdacht im Raum, sie wollten von der Notlage der Welt profitieren. 2021 wurden in mehreren Ländern Details bekannt, welche Skepsis schürten. In Albanien war die Rede von einer zehnjährigen Geheimhaltungspflicht. Anderswo hiess es, für Schadenersatzklagen müssten allein die Staaten haften, während sich die Hersteller gegen alle Eventualitäten abgesichert hätten.
Komplexe Preisgestaltung
Was gilt in der Schweiz? Das BAG wehrte sich lange gegen die Publikation der Verträge. Wichtigstes Argument: Die Pandemie sei noch nicht vorüber, die Offenlegung könnte die Beschaffung weiterer Impfstoffe erschweren oder verteuern. Anfänglich schloss sich auch der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes dieser Sichtweise an, weshalb er das BAG gewähren liess. Im Januar 2022 sah er jedoch den richtigen Zeitpunkt gekommen; er sprach sich dafür aus, die Verträge der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Am Mittwoch schliesslich hat das BAG die Unterlagen veröffentlicht. Aber nicht so, wie es sich die Journalisten und Rechtsanwälte, welche die Publikation verlangt hatten, vorgestellt haben dürften. Die interessantesten Informationen sind den Schwärzungen zum Opfer gefallen. In den Verträgen mit Moderna und Pfizer sind keinerlei Angaben zur Höhe der Preise zu finden. Involvierte erklären dies mit Verweis auf die ausserordentliche Situation. Aus den Staatsrechnungen ist indes bekannt, dass der Bund 2020 und 2021 total 830 Millionen Franken für Impfstoffe ausgegeben hat.
Branchenkenner verweisen auf die komplexe Preisgestaltung, die in den Verträgen trotz Schwärzungen ersichtlich ist. Sie lesen daraus, dass die Pandemie die Beteiligten nicht nur bei der Entwicklung und der Zulassung zu kreativen Lösungen gezwungen hat, sondern eben auch bei der Beschaffung. Immerhin musste der Bund Impfstoffe sichern, als noch völlig unklar war, ob und wann diese jemals zugelassen werden. Trotz allem ist die Geheimniskrämerei um die Preise ungewohnt, zumal angesichts der heutigen Ansprüche an die Transparenz bei staatlichen Beschaffungen.
Bund anerkennt die Unsicherheiten beim Impfstoff
Auch beim Thema Haftung kam der Schwarzstift ausgiebig zum Einsatz. Allerdings ist im Pfizer-Hauptvertrag eine Passage stehengeblieben, die erahnen lässt, wie die Fragen rund um Schadenersatz und Haftung geregelt sein dürften. Der Bund als Käufer bestätigt darin, dass ihm bewusst ist, wie schnell («rapidly») der Impfstoff angesichts der Notlage entwickelt worden ist. Er anerkennt auch, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Klarheit bezüglich Langzeiteffekten, Wirksamkeit sowie unerwünschter Wirkungen besteht.
Ist das nun so zu lesen, dass die Hersteller alle Risiken an den Bund delegiert haben? Beim BAG heisst es, bei der Covid-Impfung gälten die üblichen Haftungsregeln. Vage ist die Rede davon, dass auch eine Produktehaftpflicht des Herstellers infrage komme. Ein Branchenkenner geht davon aus, dass zumindest die Sorgfaltspflichten der Firmen auch in diesem Fall gelten – dass sie zum Beispiel für verunreinigten Impfstoff geradestehen müssten.
Hingegen wären sie angesichts der ausserordentlichen Umstände der Pandemie vermutlich im Fall von unerwünschten Nebenwirkungen auf der sicheren Seite. Hier käme nach dieser Lesart die subsidiäre Haftung des Bundes für behördlich empfohlene Impfungen zum Tragen, die bereits im Epidemiengesetz verankert ist. Letztlich aber bleibt die Frage auch nach der Publikation der Verträge weitgehend ungeklärt.
Welches Gericht würde entscheiden?
Dasselbe gilt für weitere Aspekte, wobei auch Themen geschwärzt sind, bei denen die Notwendigkeit der Geheimhaltung nicht auf Anhieb klarwird. In einem Fall darf die Öffentlichkeit nicht erfahren, welches das minimale Volumen einer einzelnen Lieferung ist. Ebenso geheim bleibt, wie viele Tage der Bund Zeit hat, um die Rechnungen zu bezahlen.
Interessieren würden zudem die geschwärzten Stellen beim Thema Steuern, die in mehreren Verträgen zu finden sind. Dasselbe gilt für die Frage, welches Gericht als exklusive Instanz für Streitigkeiten festgelegt ist. Laut früheren Medienberichten hat Pfizer in anderen Verträgen New York als einzig möglichen Gerichtsort durchgesetzt.
Sehr klar wird hingegen, welch grossen Stellenwert die Geheimhaltung hat. In ausführlichen Passagen ist minuziös geregelt, dass der Bund keinesfalls ohne Einbezug der Hersteller Einzelheiten publik machen darf. Zum Teil ist festgelegt, dass die Vorschriften über die Vertraulichkeit auch dann noch gelten, wenn die Verträge nicht mehr in Kraft sind. Wie lange diese Frist dauert, darf die Öffentlichkeit jedoch nicht erfahren; die Passage ist geschwärzt. Sicher ist nur, dass es mehrere Jahre sind.
Hersteller verlangten noch mehr Schwärzungen
In einem Vertrag wurde explizit der Fall geregelt, der nun eingetreten ist: Auch bei einem Gesuch auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes verpflichtete sich der Bund, die Hersteller möglichst rasch zu informieren und sie inhaltlich einzubeziehen. So ist es nun auch geschehen: Die Hersteller konnten beim BAG in den letzten Monaten die Schwärzung von Passagen beantragen, die «Geschäftsgeheimnisse» betreffen.
Das haben sie auch ausgiebig getan. Das Bundesamt hat nach eigenen Angaben einen Teil der verlangten Schwärzungen zurückgewiesen, weil die Begründungen unplausibel gewesen seien. In anderen Fällen mussten die Hersteller ihre Argumente stichhaltiger formulieren.
Aus Sicht des BAG kann sich das Publikum trotz den Schwärzungen «ein gutes Bild über die Inhalte und die Regelungsaspekte der Verträge machen». Das werden nicht alle so sehen. Die Personen, welche die Herausgabe der Verträge verlangt haben, können nun die einzelnen Schwärzungen vom Öffentlichkeitsbeauftragten überprüfen lassen.
SVP-Politiker Aeschi: Risiken für Steuerzahler
Keine Freude an der Schmalspur-Publikation des BAG hat der SVP-Fraktionspräsident Thomas Aeschi. «Ich will wissen, welche Risiken der Steuerzahler zu tragen hat», sagt der Politiker. Es gehe um potenziell grosse finanzielle und gesundheitliche Folgen, falls die Impfstoffe zu Schäden führten. So wie die Offenlegung heute gehandhabt werde, gehe es nicht, sagt Aeschi. Die gleichen Fragen würden sich auch künftig bei Beschaffungen stellen.
Bei der Haftung geht es laut Aeschi auch darum, ob der Bundesrat überhaupt die Kompetenz hatte, hier Ausnahmen zu machen. War er befugt, die Hersteller von der Haftung für unerwartete Nebenwirkungen zu befreien? Interessant wäre laut Aeschi auch zu erfahren, wie andere Länder verhandelt haben. Ob es ihnen zum Beispiel gelungen sei, Zusatzbedingungen wie die lokale Produktion auszuhandeln.
Völlig überraschend kommen die grosszügigen Schwärzungen nicht. Als der Nationalrat letzten Winter die vollständige Offenlegung forderte, wehrte sich Alain Berset. Damit würde zwar die Transparenz erhöht, sagte der Gesundheitsminister. Doch dies käme zu einem hohen Preis. Laufende Verhandlungen mit den Impfstoffherstellern würden dadurch erschwert. Damit wäre laut Berset die schnelle Versorgung der Schweiz mit den neusten Impfstoffen und Medikamenten gegen Covid gefährdet. Zudem würde der Ruf der Schweiz als verlässliche Verhandlungspartnerin leiden.
Berset setzte sich durch
Damit zumindest das Parlament Einblick in die Verträge erhält, hatte Berset in Aussicht gestellt, diese der Finanzdelegation und der Geschäftsprüfungsdelegation zuzustellen. Beide Kommissionen sind an die Geheimhaltung gebunden. Die Finanzdelegation hat allerdings bis heute keine Einsicht verlangt. Sie will zuerst die Administrativuntersuchung zur Beschaffung der Covid-Impfstoffe abwarten. In dieser geht es um die Frage, ob alle Impfstoffkäufe durch Kredite gedeckt und in den Verträgen Parlamentsvorbehalte eingefügt waren.
Am Schluss setzte sich Berset mit seinen Argumenten durch. Der Nationalrat stimmte zwar mit einer klaren Mehrheit aus SVP, SP und Grünen für die Offenlegung. Der Ständerat hingegen kippte die Bestimmung wieder aus dem Covid-Gesetz.
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